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Raummiete

Die Räumlichkeiten der Freien Kirche Uster können vermietet werden

an:

  • andere Kirchgemeinden
  • Behörden
  • Vereine
  • Firmen
  • Privatpersonen
  • Mitglieder und Freunde der Freien Kirche Uster

 

für:

  • Öffentliche und geschlossene Veranstaltungen
  • Kirchliche Anlässe
  • Firmenanlässe
  • Seminare
  • Schulungen
  • Sitzungen
  • Vereinsversammlungen
  • Konzerte
  • Theater

Grundsätze

Veranstaltungen und Anlässe dürfen den christlichen Grundsätzen, zu denen sich die Freie Kirche Uster bekennt, nicht zuwiderlaufen.
Die Räumlichkeiten der Freien Kirche Uster werden nur vermietet, sofern sie nicht durch Eigennutzung belegt sind. Auch dürfen fremde Veranstaltungen die eigenen Anlässe nicht stören.

Die Mietkosten sind gemäss untenstehender Gebührenordnung.

Hausordnung

  • Ordentliches und rücksichtsvolles Benehmen in und um die kirchlichen Gebäude ist selbstverständlich Verpflichtung jedes Veranstalters und Besuchers.
  • Im Hause sind die feuerpolizeilichen Vorschriften genau zu beachten. Die Fluchtwege sind freizuhalten.
  • Dekorationen oder Bilder dürfen nur mit unserer Einwilligung angebracht und keinesfalls mit Nägeln an den Wänden befestigt werden. Beleuchtungskörper dürfen nicht als Befestigung verwendet werden.
  • Nach der Veranstaltung sind die benutzten Räume so zu verlassen, wie sie übernommen wurden (Einrichtungsgegenstände wie angetroffen platzieren, angemessene Reinigung, z. B. auch Entfernen von Klebstreifen an den Tischen und Ähnliches).
  • Der Aufzug steht in erster Linie Menschen mit Behinderung und älteren Leuten zur Verfügung. Jugendlichen und Kindern ist die Benutzung untersagt.
  • Für allfällige Schäden an Einrichtungen der Freien Kirche Uster oder Dritter haftet der Veranstalter.
  • Die Räume sind in der Regel bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Abweichungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich.
  • In sämtlichen Räumlichkeiten der Freien Kirche Uster gilt ein generelles Rauchverbot.

Gebührenordnung

Bei der Tarifgestaltung wird unterschieden zwischen

  1. Benutzern mit Entgelt (Anlässe mit Eintritt oder Kurskosten)
  2. Benutzern ohne Entgelt
  3. Mitgliedern und Freunden der Freien Kirche Uster (für Privatanlässe)

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sie gelten für eine einmalige Benutzung an einem Vormittag, Nachmittag oder Abend. Für regelmässige Benutzung auf unbestimmte Zeit werden die Räume gewöhnlich nicht vermietet.

 

Raum Grösse Tarif A Tarif B Tarif C
Gerbestrasse 7        
Kirche a   500 300 --
Saal 100 m2 200 100 --
Küche b   50 bis 100 50 bis 100 --
Gerbestrasse 8        
Saal inkl. Office 50 m2 120 60 --
Gruppenraum 20 m2 60 30 --

a Im Winter wird die Kirche nur am Sonntag geheizt. Unter der Woche kann sie deshalb nicht benutzt werden.
b Preise für Küchenbenützung je nach Umfang.

Für spezielle Aufwendungen durch unsere Leute wird die benötigte Arbeitszeit zum Ansatz von Fr. 50 pro Stunde verrechnet. Ebenso werden Nichtreinigung der Küche oder ausserordentliche Verschmutzungen von Räumen in Rechnung gestellt.

Für die Vermietung von Räumen der Freien Kirche Uster wird ein Mietvertrag ausgestellt, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Die Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung zu begleichen.

Kontakt für Anfragen

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:

Franziska Sägesser